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Dienstag, 26. Juni 2012

Wenn die NATO sich auf Art.5 beruft

Das unbefugte Eindringen der Türkei in syrischen Luftraum,
welches nun plötzlich zum Bündnisfall für die NATO verdreht wird,
dürfte inzwischen schon jedem bekannt sein.
Die Türkei will den Bündnisfall, durch die NATO-Spitze, ausrufen lassen.

Der Mainstream berichtet über den Abschuss eines türkischen Flugzeuges.
Natürlich über internationalen Gewässern.

Schon seltsam das Syrien, kurze Zeit nach dem Abschuss,
auch noch ein Suchflugzeug der Türkei angegriffen hat,
welches auf syrischem Territorium nach dem Flugzeugwrack suchte.

Das Eindringen beim Suchen war ja ein Versehen der Türken.

Die Türken fliegen demnach,
 nicht mit hochmoderner Flugzeugtechnologie,
 sondern sitzen in Holzkisten die mit Eieruhren navigiert werden.
Klar kann es da mal passieren,
das ein Flugzeug in fremden Luftraum eindringt,
wenn es sich in den Schnüren verheddert,
die als Übertragungsleitung vom Dosenfunknetzwerk  genutzt werden.

Aber die Türkei will keinen Krieg.
Die Türkei will nur den Bündnisfall bei der NATO heraufbeschwören.
Aber warum ?
Ich finde keine Stelle im Bündnisvertrag,
die den Bündnisfall vorsieht.
Das Flugzeug wurde nicht über einem EU-Staat,
oder einem anderm Gelände abgeschossen, über welches die NATO sich zum Besetzer deklariert hat.
Es wurde kein Staat angegriffen.
Na gut, einen Punkt hätte die NATO ja zur Verfügung.
Syrien liegt oberhalb des Wendekreis des Krebses so wie Libyen,
das vor nicht allzu langer Zeit von der NATO, begründet mit primitiven Lügen,
in die Steinzeit gebombt wurde.

Den Türken würde ich empfehlen mal nachzufragen,
ob das NATO-Oberkommando,
die türkischen fliegenden Kisten mit Eieruhren,
gegen NATO-Jets von heute auszutauscht.
Dann landet man auch nicht
"unbeabsichtigt "beim Nachbarn im Dorfteich.....

Der Washingtoner (NATO-) Vertrag vom 4. April 1949 Art.5 u.6 im Wortlaut

 Art. 5
Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten. Von jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen Gegenmaßnahmen ist unverzüglich dem Sicherheitsrat Mitteilung zu machen. Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten.

Art. 6
Im Sinne des Artikels 5 gilt als bewaffneter Angriff auf eine oder mehrere der Parteien jeder bewaffnete Angriff

(i) auf das Gebiet eines dieser Staaten in Europa oder Nordamerika, auf die algerischen Departements Frankreichs, auf das Gebiet der Türkei oder auf die der Gebietshoheit einer der Parteien unterliegenden Inseln im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses;

(ii) auf die Streitkräfte, Schiffe oder Flugzeuge einer der Parteien, wenn sie sich in oder über diesen Gebieten oder irgendeinem anderen europäischen Gebiet, in dem eine der Parteien bei Inkrafttreten des Vertrags eine Besatzung unterhält, oder wenn sie sich im Mittelmeer oder im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses befinden.

4 Kommentare:

  1. Was ist denn mit den Angriffen der Türkei zum Beschuß der Kurden im souveränen Staat Irak? Wenn die Noratlantische Terrororganisation fliegt, ist alles erlaubt und wehe jemand verteidigt seine Rechte.

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    1. ...am selbem Tag haben die Türken Bomben auf Kurden im Irak geschmissen...darüber berichtet unsere "Qualitätspresse" natürlich nicht.....
      Stimmt schon der Begriff "Nord-Atlantische Terror-Organisation". Danke

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  2. Alles getürkt

    Offenbar hat die Besatzung des türkischen Flugzeugs es verweigert, sich über Funkkontakt zu identifizieren. Es ist völlig undenkbar, dass die syrische Bodenmannschaft es nicht versucht hat, das Flugzeug anzufunken.

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    1. Die Geldgeber der NATO wollen Krieg auf ihrem Weg zur neuen Weltordnung.
      Eine von vielen Farces der jüngeren Geschichtschreibung.....Danke

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